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   LG Berlin, 22.06.2018 - 12 O 562/17   

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https://dejure.org/2018,21393
LG Berlin, 22.06.2018 - 12 O 562/17 (https://dejure.org/2018,21393)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.06.2018 - 12 O 562/17 (https://dejure.org/2018,21393)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. Juni 2018 - 12 O 562/17 (https://dejure.org/2018,21393)
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Volltextveröffentlichung

  • online-und-recht.de

    Haftung des Kontoinhabers für unerlaubte Überweisungen beim Online-Banking

 
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  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Berlin, 22.06.2018 - 12 O 562/17
    Der Bundesgerichtshof hat im Zusammenhang mit WLAN-Routern jedenfalls für private Verwender ausgesprochen, es würde diese unzumutbar belasten und wäre damit unverhältnismäßig, wenn ihnen zur Pflicht gemacht würde, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden (BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08 -, BGHZ 185, 330-341, Rn. 23).
  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    Auszug aus LG Berlin, 22.06.2018 - 12 O 562/17
    Es gibt auch keinen Erfahrungssatz, wonach bei einem Missbrauch des Online-Bankings bereits eine korrekte Aufzeichnung der Nutzung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments und die beanstandungsfreie Prüfung der Authentifizierung für eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Zahlungsdienstnutzers sprechen, sodass sich der Zahlungsdienstleister für den ihm im Rahmen von § 675v Abs. 2 BGB a.F. obliegenden Nachweis auch nicht auf den Beweis des ersten Anscheins stützen kann (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - XI ZR 91/14 -, BGHZ 208, 331-357, Rn. 68).
  • OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94

    Grenzen der Pflicht zur Beiziehung von Akten

    Auszug aus LG Berlin, 22.06.2018 - 12 O 562/17
    Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass die Beklagte gemäß § 406e StPO selbst Einsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte nehmen könnte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 9 U 98/94 -).
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